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Rechtsanwalt Klaus Pampus

Büroanschrift:
Kronprinzenstrasse 106
44135 Dortmund

Tel.: 0231/557023-0
Fax.: 0231/55702320

E-Mail: anwalt@klaus-pampus.de

Steuer-Nr.: 315/5146/2666

Berufsrechtliche Vertretung:
Ich bin in der Bundesrepublik Deutschland zugelassener Rechtsanwalt und
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Hamm, Ostenallee 18, 59063 Hamm, Tel.: +49 2381 985000, Fax.: +49 2381 985050.

Es gelten die folgenden gesetzlichen Regelungen, Berufs- und
Gebührenordnungen:

Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Berufsregeln der Rechtsanwälte der europäischen Gemeinschaft (CCBE)

Die Berufshaftpflichtversicherung besteht bei der R+V Allgemeine Versicherungs
AG, Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden, Versicherungsnummer 406 25 454634705


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Land verlängert die Rückzahlungsfrist bei der NRW-Soforthilfe bis zum 30. Juni 2023

Um betroffenen Soloselbstständigen, Freiberuflern und Kleinunternehmen in der aktuellen Coronawelle mehr finanziellen Spielraum zu geben, hat das nordrhein-westfälische Landeskabinett in seiner heutigen Sitzung eine weitere Verlängerung der Rückzahlungsfrist bei der NRW-Soforthilfe bis zum 30. Juni 2023 beschlossen. Die Landesregierung greift damit eine gemeinsame Vorlage der nordrhein-westfälischen Ministerien für Wirtschaft und Finanzen auf und gibt die vom Bund gewährte Verschiebung von Abrechnungsfristen umgehend an die Soforthilfe-Empfängerinnen und Empfänger weiter. Rückzahlungen können bis Juni 2023 insgesamt oder in mehreren Teilen überwiesen werden. Individuelle Vereinbarungen zu Stundungen oder Ratenzahlungen müssen bis dahin nicht getroffen werden.

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