Lageänderung in Afghanistan': Asylfolgeanträge möglich
Wie das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) nach der Machtübernahme der Taliban über Asylanträge und Asylfolgeanträge entscheiden wird, ist noch weitgehend unklar.
Als relativ sicher gilt bereits jetzt, dass jenen Personen, die vor einer Verfolgung durch die Taliban geflohen sind, denen diese Verfolgung auch geglaubt worden ist und deren Asylanträge in der Vergangenheit allein wegen einer sogenannten inländischen Fluchtalternative innerhalb Afghanistans abgelehnt worden sind, im Falle eines Asylfolgeantrags die Flüchtlingseigenschaft zuzuerkennen sein wird.
Jedenfalls diesen Personen kann geraten werden, innerhalb von drei Monaten gerechnet ab der Machtübernahme der Taliban am 15. August 2021 – also bis zum 15. November 2021 Asylfolgeanträge zu stellen.