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Entscheidung des EuGH vom 19.11.2020 zum Flüchtlingsrecht

Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass eine pauschale Ablehnung der Wehrdienstverweigerung als Grund politischer Verfolgung in Syrien unzulässig ist. Dies war bisher Entscheidungspraxis von Bundesamt und Verwaltungsgerichten in Deutschland. Das Urteil könnte dies ändern und eine Neubewertung einzelner Fälle erzwingen. Asylfolgeanträge hierzu können bis zum 19.2.2021 gestellt werden. Dadurch könnte ein Flüchtlingsstatus erreicht werden wo bislang nur subsidiärer Schutz gewährt wurde.

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Land verlängert die Rückzahlungsfrist bei der NRW-Soforthilfe bis zum 30. Juni 2023

Um betroffenen Soloselbstständigen, Freiberuflern und Kleinunternehmen in der aktuellen Coronawelle mehr finanziellen Spielraum zu geben, hat das nordrhein-westfälische Landeskabinett in seiner heutigen Sitzung eine weitere Verlängerung der Rückzahlungsfrist bei der NRW-Soforthilfe bis zum 30. Juni 2023 beschlossen. Die Landesregierung greift damit eine gemeinsame Vorlage der nordrhein-westfälischen Ministerien für Wirtschaft und Finanzen auf und gibt die vom Bund gewährte Verschiebung von Abrechnungsfristen umgehend an die Soforthilfe-Empfängerinnen und Empfänger weiter. Rückzahlungen können bis Juni 2023 insgesamt oder in mehreren Teilen überwiesen werden. Individuelle Vereinbarungen zu Stundungen oder Ratenzahlungen müssen bis dahin nicht getroffen werden.

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