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Verpflichtungserklärungen zur Visaerteilung gelten immer für 5 Jahre

Verpflichtungserklärungen die gegenüber deutschen Behörden zur Ermöglichung einer Einreise abgegeben werden gelten immer für 5 Jahre, § 68 AufenthaltsG,  und sind unwiderruflich. Sie können nur für einen vorübergehenden Zweck abgegeben werden. Zusätzlich muss die Botschaft die das Visum erteilen soll vom Rückkehrwillen des Gastes/Studenten überzeugt sein.

25.08.2021

Afghanischen Ortskräften droht Abschiebung

Eine afghanische Familie, ehemalige Ortskräfte, kamen aus eigener Kraft nach Deutschland. Das Bundeamt für Migration und Flüchtlinge droht ihnen die Abschiebung an. Drei Gerichtsverfahren sind noch anhängig.

Bericht bei WDR Lokalzeit Dortmund

26.04.2020

Neuer Bußgeldkatalog

Ab dem 28.4.2020 gilt der neue Bussgeldkatalog. Es wird teurer, Wer inner- und außerorts mit 16 km/h zu schnell unterwegs ist, muss jetzt mit einem Punkt rechnen. Dazu wird ein Bußgeld von 70 Euro (innerorts) sowie 60 Euro für Überschreitungen außerhalb geschlossener Ortschaften verhängt.

30.03.2020

Verbraucherschutz

Der Europäische Gerichtshof hat am 26.03.2020 ein für den Verbraucherschutz sehr wichtiges Urteil (Az. C-66/19) verkündet. Eine vom EuGH für unzureichend empfundene Formulierung findet sich in nahezu sämtlichen seit dem 11.06.2010 abgeschlossenen Darlehensverträgen. In diesen Fällen wurden Kunden falsch über die Widerrufsfrist aufgeklärt und können ihren Kreditvertrag widerrufen

24.03.2020

Telefonische Besprechungen

Sehr geehrte Mandanten, meine Besprechungen führe ich momentan telefonisch durch. Bitte hinterlassen Sie Nachrichten auf dem Anrufbeantworter oder schreiben Sie mir eine Email, hier wird im Übrigen normal weitergearbeitet. Bleiben Sie gesund!

10.01.2020

Mietrecht

Der Bundesgerichtshof hat am 28.02.2018, Az. VIII ZR 157/17, entschieden, dass der Vermieter dem Mieter nach Auszug aus der Wohnung keine Gelegenheit zur Schadensbeseitigung geben muss. Nach der Rechtsprechung des BGH kann der Vermieter etwaige Schäden sofort selbst beseitigen bzw. beseitigen lassen und die dabei entstehenden Kosten vom Mieter ersetzt verlangen. Das Urteil bezieht sich jedoch nicht auf Schönheitsreparaturen des Mieters.

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Neues Einbürgerungsrecht

Durch die Reform des Staatsangehörigkeitsrechts sind Einbürgerungen künftig nach fünf statt wie bisher acht Jahren möglich. Bei "besonderen Integrationsleistungen" sogar nach drei Jahren – das können besonders gute Leistungen in Schule oder Beruf oder bürgerschaftliches Engagement sein. Kinder ausländischer Eltern bekommen künftig mit der Geburt die deutsche Staatsbürgerschaft, wenn ein Elternteil seit fünf Jahren rechtmäßig in der Bundesrepublik wohnt. Bislang galt dafür ebenfalls eine Frist von acht Jahren.

Zudem können Menschen, die den deutschen Pass bekommen, ihre bisherige Staatsbürgerschaft in Zukunft behalten. Bislang war dies teilweise auch schon möglich, etwa bei Bürgerinnen und Bürgern aus anderen EU-Staaten. Diese Ausnahme wird nun zur Regel. 

Änderungen im Strassenverkehrsrecht ab 11/2021

Parkverbot an Kreuzungen und Einmündungen

Um andere Verkehrsteilnehmer zu schützen, gilt nun ein Parkverbot von 8 m Länge vor Kreuzungen und Einmündungen.

 

Unerlaubte Nutzung einer Rettungsgasse

Bis 2017 wurde solch ein Verstoß meist mit Verwarngeld geanhdet, meistens um die 20 EUR. Im Jahr 2019 hat sich der Bundesrat entschieden, die Sanktionen zu verschärfen. So wird seit dem 09.11.2021 die unerlaubte Nutzung einer Rettungsgasse mit 240 EUR Bußgeld, 2 Punkte im Fahreignungsregister sowie 1 Monat Fahrverbot. Wird der gleiche Verstoß mit Behinderung begangen, dann erhöt sich das Bußgeld auf 280 EUR, dazu kommen ebenfalls 2 Punkte sowie 1 Monat Fahrverbot. Wenn eine Rettungsgasse unberechtigt Befahren und jemand wird gefährdet, dann droht dem Fahrer das gleiche Fahrverbot und die gleichen Punkte, jedoch erhöht sichdas Bußgeld auf 300 EUR. Ähnlich ist es mit dem unberechtigten Befahren einer Rettungsgasse mit einer Sachbeschädigung: hier drohen ebenfalls 2 Punkte im Fahreignungsregister, 1 Monat Fahrverbot sowie 320 EUR Bußgeld.

 

Bußgeldkatalog gelbe Ampel

Obwohl eine gefahrlose Bremsung möglich gewesen wäre, wurde das Gelblicht nicht beachtet, macht 10 €.  Also früher bremsen und nicht bei "Spätgelb" noch rüberhuschen.

 

Rückforderung von Corona Soforthilfen in NRW

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat mit Urteil vom 12.01.2021 – 20 K 4706/20 entschieden, dass die Rückforderung einer ausgezahlten Corona-Soforthilfe in Höhe von 9.000,00 Euro von einem Selbstständigen Freiberufler rechtmäßig ist, wenn dieser sich bereits zum Zeitpunkt der Antragsstellung in finanziellen Schwierigkeiten befunden hat. Die Klage des selbstständigen freischaffenden Künstlers gegen die Zurücknahme eines Bewilligungsbescheides durch die Bezirksregierung Düsseldorf wurde abgewiesen.

Im Übrigen muss die Verwaltung prüfen, ob im 3-Monats Zeitraum der Gewährung der Hilfen ein Liquiditätsengpass bestand und ob die Coronahilfe für allein betriebliche Ausgaben zu verwenden war oder auch als Hilfe zum Decken privater Kosten wie Miete, Krankenversicherung oder Ähnlichem. Hierüber läuft derzeit eine rege Diskussion, da die Behörden einen "Unternehmerlohn" von 2000 € für 3 Monate anerkennen wollen, was aber mit 666 € pro Monat kaum ausreichen dürfte. Um den Bescheid zu überprüfen, muss binnen 1 Monat nach dessen Zustellung Klage beim Verwaltungsgericht erhoben werden, soweit NRW betroffen ist.

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Land verlängert die Rückzahlungsfrist bei der NRW-Soforthilfe bis zum 30. Juni 2023

Um betroffenen Soloselbstständigen, Freiberuflern und Kleinunternehmen in der aktuellen Coronawelle mehr finanziellen Spielraum zu geben, hat das nordrhein-westfälische Landeskabinett in seiner heutigen Sitzung eine weitere Verlängerung der Rückzahlungsfrist bei der NRW-Soforthilfe bis zum 30. Juni 2023 beschlossen. Die Landesregierung greift damit eine gemeinsame Vorlage der nordrhein-westfälischen Ministerien für Wirtschaft und Finanzen auf und gibt die vom Bund gewährte Verschiebung von Abrechnungsfristen umgehend an die Soforthilfe-Empfängerinnen und Empfänger weiter. Rückzahlungen können bis Juni 2023 insgesamt oder in mehreren Teilen überwiesen werden. Individuelle Vereinbarungen zu Stundungen oder Ratenzahlungen müssen bis dahin nicht getroffen werden.

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