Entscheidung des EuGH vom 19.11.2020 zum Flüchtlingsrecht
Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass eine pauschale Ablehnung der Wehrdienstverweigerung als Grund politischer Verfolgung in Syrien unzulässig ist. Dies war bisher Entscheidungspraxis von Bundesamt und Verwaltungsgerichten in Deutschland. Das Urteil könnte dies ändern und eine Neubewertung einzelner Fälle erzwingen. Asylfolgeanträge hierzu können bis zum 19.2.2021 gestellt werden. Dadurch könnte ein Flüchtlingsstatus erreicht werden wo bislang nur subsidiärer Schutz gewährt wurde.